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   BFH, 24.06.2008 - X B 143/07   

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https://dejure.org/2008,10571
BFH, 24.06.2008 - X B 143/07 (https://dejure.org/2008,10571)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2008 - X B 143/07 (https://dejure.org/2008,10571)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - X B 143/07 (https://dejure.org/2008,10571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung; Schätzungsbefugnis des Finanzgerichts; Überraschungsentscheidung; Fehlen der Entscheidungsgründe

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode; Fehlen der Entscheidungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; Senatsbeschlüsse vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
    Soweit der Kläger rügt, das FG habe anstelle einer Schätzung durch Nachkalkulation eine Schätzung anhand der amtlichen Richtsatzsammlung vorgenommen, lässt er außer Acht, dass es Sache der Tatsacheninstanz ist, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416; vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854 f.; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; Senatsbeschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
    Soweit der Kläger rügt, das FG habe anstelle einer Schätzung durch Nachkalkulation eine Schätzung anhand der amtlichen Richtsatzsammlung vorgenommen, lässt er außer Acht, dass es Sache der Tatsacheninstanz ist, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416; vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854 f.; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; Senatsbeschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; Senatsbeschlüsse vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
    Die Rüge eines Verfahrensfehlers kann darauf nicht gestützt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
    Soweit der Kläger rügt, das FG habe anstelle einer Schätzung durch Nachkalkulation eine Schätzung anhand der amtlichen Richtsatzsammlung vorgenommen, lässt er außer Acht, dass es Sache der Tatsacheninstanz ist, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416; vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854 f.; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; Senatsbeschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 150/86

    Voraussetzung für Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt -

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
    Soweit der Kläger rügt, das FG habe anstelle einer Schätzung durch Nachkalkulation eine Schätzung anhand der amtlichen Richtsatzsammlung vorgenommen, lässt er außer Acht, dass es Sache der Tatsacheninstanz ist, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416; vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854 f.; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; Senatsbeschluss vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
    Davon kann nicht gesprochen werden, wenn lediglich das Fehlen von Begründungserwägungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen --hier zum Schuldvorwurf der Leichtfertigkeit der Steuerverkürzung-- einer Rechtsnorm geltend gemacht wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; vom 13. November 1997 IV R 12/97, BFH/NV 1998, 606; vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193).
  • BFH, 01.03.2005 - X B 158/04

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
    Der Steuerpflichtige selbst hat keinen Anspruch auf die Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (Senatsbeschluss vom 1. März 2005 X B 158/04, BFH/NV 2005, 1014).
  • BFH, 15.03.2002 - X B 175/01

    Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten;

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; Senatsbeschlüsse vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944, und vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03

    Protokollberichtigung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör

  • BFH, 01.04.2003 - X B 105/02

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung

  • BFH, 13.11.1997 - IV R 12/97

    Wesentlicher Verfahrensmangel im Falle der Niederschreibung von lediglich

  • BFH, 20.12.1995 - I B 111/94

    Steuerbefreiung eines Vereins wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke

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